Link zur ASR A6 (Stand 12.07.2024) https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A6
1) Warum wurde die Technische Regel für Bildschirmarbeit (ASR A6) eingeführt?
– Die Technische Regel für Bildschirmarbeit, ASR A6, wurde eingeführt, um die oft allgemein gehaltenen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu präzisieren. Die Aktualisierung der Regelungen war notwendig, da die ursprünglichen Vorschriften aus der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) von 1996 nicht mehr zeitgemäß waren und keine modernen Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops berücksichtigten. Die neue Regel bietet klare Richtlinien, die den Arbeitgebern helfen, die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze konkret umzusetzen.
2) Wie konkretisiert die ASR A6 die allgemeinen Bestimmungen der ArbStättV?
– Die ASR A6 präzisiert die allgemeinen Bestimmungen der ArbStättV, indem sie detaillierte Vorgaben macht. Zum Beispiel fordert Anhang Nr. 6.4 der ArbStättV, dass die Größe, Form und das Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte „angemessen“ sein müssen. Die ASR A6 konkretisiert dies, indem sie festlegt, dass tragbare Bildschirmgeräte mit Tastatur möglichst leicht sein sollen und ein Gewicht von 2,0 kg nicht überschreiten dürfen. Solche klaren Richtlinien erleichtern es den Arbeitgebern, die Vorschriften korrekt umzusetzen.
3) Welche Rolle spielt der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) bei der Erstellung der ASR A6?
– Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) spielt eine zentrale Rolle bei der Erstellung der ASR A6. Wie bei allen Technischen Regeln wurde auch die ASR A6 vom ASTA entwickelt. Der Ausschuss sorgt dafür, dass die Regelungen praxisnah sind und den aktuellen technischen Stand berücksichtigen. Durch die Arbeit des ASTA erhalten Arbeitgeber konkrete und umsetzbare Vorgaben, die über die allgemeinen Formulierungen der ArbStättV hinausgehen.
4) Gibt es inhaltliche Änderungen der Bestimmungen durch die ASR A6 im Vergleich zur ArbStättV?
– Nein, die ASR A6 führt keine inhaltlichen Änderungen der Bestimmungen der ArbStättV ein. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten dienen lediglich dazu, die Anforderungen der ArbStättV zu konkretisieren und zu verdeutlichen. Sie bieten Bewertungsmaßstäbe für Gefährdungen und Beispiele für geeignete Schutzmaßnahmen, ohne die Verordnung selbst zu ändern. Änderungen der ArbStättV können nur durch eine Anpassung der Verordnung erfolgen, nicht durch die ASR.
5) Welche Vorteile bietet die ASR A6 für die betriebliche Praxis?
– Die ASR A6 bietet mehrere Vorteile für die betriebliche Praxis. Sie macht die oft allgemein formulierten Bestimmungen der ArbStättV durch konkrete Vorgaben verständlicher und umsetzbarer. Dies hilft den Arbeitgebern, die gesetzlichen Anforderungen klar und präzise zu erfüllen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die ASR A6 den aktuellen technischen Stand berücksichtigt, wodurch die Regelungen zeitgemäß und relevant bleiben.